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eJournal-Artikel aus "ER EnergieRecht " Ausgabe 6/2022
§ 45b BNatSchG – Bei Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie nicht Ihren Gesetzgeber
Autor: Helga Jakobi...Jakobi, § 45b BNatSchG Helga Jakobi, Ass. iur. prometheus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Leipzig § 45b BNatSchG – Bei Risiken und Nebenwirkungen... ... fragen Sie nicht Ihren Gesetzgeber ER 06/22 235 Helga Jakobi „Risiko: ein Begriff, über den sich die Tierwelt totlachen würde“, scherzt jemand im Internet...Alle Treffer im Inhalt anzeigen
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