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Inhalt der aktuellen Ausgabe 01/2024

Editorial

Zwischen Tradition und Innovation

Inhalt

Inhalt / Impressum

Fachbeitrag

Neue Beschleunigungsinstrumente für immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren

Der Gesetzgeber hat in den vergangenen 18 Monaten zahlreiche Maßnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien und Überwindung der Gasmangellage in Kraft gesetzt. Es handelt sich zum Teil um Beschleunigungsinstrumente, die seit vielen Jahren für BImSchG-Genehmigungsverfahren insgesamt diskutiert worden sind. Mit der sog. Klimaschutznovelle zum BImSchG sind weitere Maßnahmen zur Beschleunigung von EE-Anlagen vorgesehen (BT-Drs. 20/7502), die im Dezember 2023 vom Bundesrat verabschiedet werden sollen. Zumindest zwei Änderungen betreffen BImSchG-Genehmigungsverfahren insgesamt: Vorhabenträger haben zukünftig einen Anspruch auf Einschaltung eines externen Projektmanagers zur Beschleunigung des Verfahrens im Regelfall (§ 2b der 9. BImSchV).

Aktuelle Entwicklungen im Klimaschutz- und Klimaanpassungsrecht des Bundes

Mit der Einführung eines Bundes-Klimaanpassungsgesetzes wird erstmalig für den Bereich der Folgenanpassung an den Klimawandel eine Rahmengesetzgebung mit weitreichenden neuen Aufgaben für Bund, Länder und deren Gebietskörperschaften geschaffen. Mit der nunmehr zweiten Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes wird parallel dazu eine Veränderung der bisherigen sektorspezifischen Betrachtung vorgenommen, die durchaus kritisch betrachtet werden kann.

Die Geruchsbeurteilung nach Anhang 7 TA Luft

Rund zwei Jahre nach Aufnahme der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) als Anhang 7 in die TA Luft 2021 liegen erste Praxiserfahrungen mit der Geruchsbeurteilung nach Anhang 7 TA Luft vor. In der Praxis zeigt sich z. B., dass der Anwendung des Irrelevanzkriteriums nach Nr. 3.3 Anhang 7 TA Luft im Rahmen der Prüfung der Genehmigungsfähigkeit eine größere Bedeutung zukommt. Weitere wichtige Aspekte sind unter anderem die Festlegung des Beurteilungs- und Rechengebietes, die Verortung der Immissionsorte bzw. Beurteilungspunkte, die Anwendung der bisherigen Immissionswerte für Wohn- und Mischgebiete sowie Gewerbe- und Industriegebiete auf weitere Gebietstypen und die Berücksichtigung von thermischen Abgasreinigungseinrichtungen.

Nachrichten & Presse

Ausstieg aus fossilen Brennstoffen könnte mehr als fünf Millionen Todesfälle verhindern

Nach aktuellen Schätzungen ist die Sterblichkeitsrate durch Luftverschmutzung von fossilen Brennstoffen deutlich höher als bisher angenommen. Ein rascher Umstieg auf saubere erneuerbare Energiequellen hätte großen, positiven Einfluss auf die öffentliche Gesundheit.

Auswirkung von Aerosolpartikeln auf Wolken und Klima besser erfasst

Weltweite Messungen und Modellrechnungen zeigen, dass komplexer Zusammenhang zwischen Chemie und Klimaeffekten von Aerosolpartikeln durch einfache Formel gut erfasst wird.

Jede Messstation zählt: BfG forscht zum Einsatz günstiger Luftqualitätssensoren für die Erfassung von Schiffsabgasen

Wie gut lassen sich Luftschadstoffe aus der Binnenschifffahrt mit sogenannter Low Cost Sensorik messen? Um diese Frage zukünftig beantworten zu können, startete in der BfG im September 2023 das vom BMDV geförderte Forschungsprojekt REIN. Darin wird die wissenschaftliche Vorarbeit geleistet, um möglicherweise zukünftig unter anderem Stickoxide, (Ultra-)Feinstaub und Rußpartikel in vergleichbarer Genauigkeit mit kostengünstigen Sensoren erfassen zu können.

Mobilität: Geräuschemissionen im Straßenverkehr mindern

Den Straßenverkehr nehmen die deutschen Bürgerinnen und Bürger laut Umweltbundesamt als größte Lärmquelle wahr: 76 Prozent fühlen sich durch ihn gestört oder belästigt. Zum Schutz der Bevölkerung regeln EU-Richtlinien die Grenzwerte für Lärmemissionen, die schrittweise weiter verschärft werden. Um die neuen Grenzwerte auch unter realen Verkehrsbedingungen einhalten zu können, erschließen Forschende des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) mit Partnern aus Industrie, Verwaltung und Wissenschaft im Projekt TyRoN (steht für: Tyre Road Noise) Maßnahmen, um Reifen-Fahrbahn-Geräusch-Emissionen zu mindern.

Luftverschmutzung und Herpesvirus: Wie Nanopartikel chronische Lungenerkrankungen wie COPD fördern

Forschende von Helmholtz Munich konnten aufzeigen, dass Nanopartikel aus der Luftverschmutzung ruhende Herpesviren aktivieren und damit eine lokale Immunreaktion auslösen. Diese neuen Erkenntnisse sind jetzt in ASC Nano.

Europäische Umweltagentur bestätigt Gesundheitsnotstand durch Luftverschmutzung: Deutsche Umwelthilfe fordert deutliche Nachbesserungen in Verhandlungen um Europäische Luftqualitätsrichtlinie

Die aktuellen Zahlen der Europäischen Umweltagentur (EEA) belegen den Gesundheitsnotstand durch Luftverschmutzung in Europa. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert anlässlich der alarmierenden Zahlen und der startenden Trilogverhandlungen zur EU-Luftqualitätsrichtlinie verbindliche Grenzwerte, die allen Menschen in Europa zeitnah saubere Atemluft garantiert. Demnach hätten 32.300 vorzeitige Todesfälle durch Feinstaub (PM2,5) und 9.500 vorzeitige Todesfälle durch das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid (NO2) 2021 in Deutschland vermieden werden können, wären die Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) eingehalten worden.

Ein Netz für gesündere Städte

Luftverschmutzung, Lärmbelästigung, negativer Einfluss auf Ökosysteme und die menschliche Gesundheit – all das geht auf das Konto des weltweiten Verkehrs. Das neue Forschungsprojekt „Net4Cities“, koordiniert vom Forschungsinstitut für Nachhaltigkeit (RIFS) in Potsdam, schafft in elf europäischen Städten in zehn Ländern eine Infrastruktur zum Monitoring der Luft- und Lärmbelastung, um Daten zu generieren, die eine Bewertung der damit verbundenen gesundheitlichen Auswirkungen erleichtern. Diese Forschung und Infrastruktur soll beim Umsetzen des Aktionsplans „Null Verschmutzung“ des europäischen Green Deal unterstützen.

Ergebnisse der 101. Umweltministerkonferenz

Die Umweltministerkonferenz der Länder hat vor Einschnitten beim Natur- und Klimaschutz im Zuge des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes gewarnt und die Bundesregierung aufgefordert, schnellstmöglich Klarheit und eine verfassungskonforme Aufstellung des Bundeshaushaltes 2024 gefordert. Auf ihrer Herbstsitzung in Münster betonten die Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren, dass neben der nachhaltigen Transformation der Wirtschaft die gleichrangige Bewältigung der Klima- und Biodiversitätskrise unabdingbar ist.

Luftverschmutzung in ganz Europa immer noch zu hoch – nach wie vor größtes umweltbedingtes Gesundheitsrisiko

Die Luftverschmutzung in Europa liegt nach wie vor weit über den von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlenen Werten und stellt eine erhebliche Gefahr für unsere Gesundheit dar. Laut der neuen, von der Europäischen Umweltagentur (EUA) veröffentlichten Bewertung der Luftqualität hätten 253.000 Todesfälle in der EU vermieden werden können, wenn die WHO­ Richtwerte für Feinstaubkonzentrationen eingehalten worden wären. Neuen Schätzungen zufolge verursacht oder verschlimmert die Belastung durch Luftverschmutzung bestimmte Krankheiten wie Lungenkrebs, Herzerkrankungen, Asthma und Diabetes.

Kommission begrüßt Einigung über erste EU-Verordnung zur Senkung der Methanemissionen in der EU und weltweit

Die Kommission begrüßt die am 15.11.2023 zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über eine neue EU-Verordnung zur Senkung der Methanemissionen in der Energiebranche in Europa und den weltweiten Lieferketten. Methan ist ein bedeutendes Treibhausgas – das wichtigste nach Kohlendioxid (CO2) – und ein starker Luftschadstoff. Die heutige Einigung ist daher für die Umsetzung des europäischen Grünen Deals und die Senkung unserer Netto-Treibhausgasemissionen um mindestens 55 % bis 2030 von entscheidender Bedeutung.

EU kündigt auf COP 28 finanzielle Unterstützung von 175 Mio. EUR für die Verringerung der Methanemissionen an

Kurzlebige Klimaschadstoffe – darunter Methan, Distickstoffoxid, teilfluorierte Kohlenwasserstoffe und troposphärisches Ozon – sind für mehr als die Hälfte der derzeitigen Klimaerwärmung verantwortlich. Im Rahmen des von der EU und den USA ins Leben gerufenen weltweiten Pakts gegen Methanausstoß (Global Methane Pledge) arbeiten inzwischen mehr als 150 Länder gemeinsam daran, die globalen anthropogenen Methanemissionen bis 2030 gegenüber dem Stand von 2020 um mindestens 30 % zu senken. Diese weltweite Initiative trägt dazu bei, die Vorgabe des Übereinkommens von Paris, die Erwärmung auf 1,5°C zu begrenzen, in Reichweite zu halten.

Saubere Luft: Kommission fordert Polen auf, dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union zur Luftqualität in Bezug auf PM10 nachzukommen

Die Kommission hat beschlossen, ein ergänzendes Aufforderungsschreiben an Polen (INFR(2008)2199) zu richten, weil das Land das Urteil des Gerichtshofs vom 22. Februar 2018 (C-336/16) über die Nichteinhaltung der Luftqualitätsrichtlinie 2008/50/EG in Bezug auf PM 10 nicht umgesetzt hat.

Saubere Luft: Kommission fordert BULGARIEN, IRLAND, ZYPERN, LETTLAND, LITAUEN, LUXEMBURG, UNGARN, ÖSTERREICH, POLEN, PORTUGAL, RUMÄNIEN und SCHWEDEN auf, die EU-Rechtsvorschriften in Bezug auf Luftverschmutzung einzuhalten und ihre Schadstoffemissionen im Hinblick auf die Reduzierung der Luftverschmutzung zu verringern

Die Europäische Kommission hat beschlossen, ergänzende Aufforderungsschreiben an drei Mitgliedstaaten (Luxemburg (INFR (2022)2075), Polen (INFR(2022)2077), und Rumänien (INFR(2022)2079)) und mit Gründen versehene Stellungnahmen an neun Mitgliedstaaten (Bulgarien (INFR(2022) 2068), Irland (INFR(2022)2073), Zypern (INFR(2022)2069), Lettland (INFR(2022) 2076), Litauen (INFR(2022)2074), Ungarn (INFR(2022)2072), Österreich (INFR(2022) 2067), Portugal (INFR(2022)2078) und Schweden (INFR(2022)2080)) zu richten, weil es die Länder versäumt haben, für eine ordnungsgemäße Umsetzung ihrer Reduktionsverpflichtungen für mehrere Luftschadstoffe gemäß der Richtlinie (EU) 2016/ 2284 über die Reduktion der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe („Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen“ oder „NEC-Richtlinie“) zu sorgen.

Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans für das Kraftwerk Datteln 4 muss erneut geprüft werden

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 07.12.2023 entschieden, dass das Oberverwaltungsgericht Münster den Bebauungsplan für das Kraftwerk Datteln 4 mit rechtlich nicht tragfähigen Erwägungen für unwirksam erklärt hat. Das Oberverwaltungsgericht ist zu Unrecht davon ausgegangen, dass die Standortalternativenprüfung für das Kraftwerk im Regionalplan fehlerhaft ist und die angenommenen Mängel unmittelbar auf die bauleitplanerische Abwägung durchschlagen.

Umweltvereinigung kann gegen die Zulassung einer Abweichung von den Zielen eines Regionalplans klagen

Eine anerkannte Umweltvereinigung kann gerichtlich überprüfen lassen, ob eine Abweichung von Zielen des Regionalplans gegen umweltbezogene Rechtsvorschriften verstößt. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 28.09.2023 entschieden.

Zulässigkeit nachträglicher artenschutzrechtlicher Beschränkungen des Betriebs von Windenergieanlagen

Die Naturschutzbehörden sind grundsätzlich befugt, gegenüber Betreibern bestandskräftig genehmigter Windenergieanlagen nachträgliche Anordnungen zur Verhinderung von Verstößen gegen das artenschutzrechtliche Tötungs- und Verletzungsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) zu treffen, wenn sich die Sach- oder Rechtslage nach Genehmigungserteilung wesentlich geändert hat. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 12.12.2023 entschieden.

Klagen der DUH und des BUND auf Sofortprogramm für die Sektoren Gebäude und Verkehr erfolgreich

Der 11. Senat des Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat Klagen der Deutschen Umwelthilfe und des BUND stattgegeben und die Bundesregierung verurteilt, ein Sofortprogramm nach § 8 Klimaschutzgesetz zu beschließen, das die Einhaltung der im Klimaschutzgesetz genannten Jahresemissionsmengen der Sektoren Gebäude und Verkehr für die Jahre 2024 bis 2030 sicherstellt.

Referentenentwurf einer Verordnung zur Neufassung der 37. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Am 10. Juli 2023 erfolgte das Inkrafttreten der delegierten Rechtsakte auf Grundlage von Artikel 27 Absatz 3 Unterabsatz 7 und Artikel 28 Absatz 5 in Verbindung mit Artikel 25 Absatz 2 der Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (ABl. L 328 vom 21.12.2018, S. 82; L 311 vom 25.9.2020, S. 11; L 041 vom 22.2.2022, S. 37), die durch die Delegierte Verordnung (EU) 2022/ 759 (ABl. L 139 vom 18.5.2022, S. 1) ergänzt worden ist (Erneuerbare-Energie-Richtlinie – RED II).

Referentenentwurf einer Dritten Verordnung zur Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen

Die Bundesregierung hat im Juli 2023 eine Fortschreibung der Nationalen Wasserstoffstrategie (NWS) beschlossen. Ziel der Bundesregierung ist es, eine zuverlässige Versorgung Deutschlands mit grünem, auf Dauer nachhaltigem Wasserstoff zu erreichen. Als ein zentrales Ziel auf dem Weg dahin stellt die NWS die Sicherstellung einer ausreichenden Verfügbarkeit von Wasserstoff und seiner Derivate heraus. Hierzu soll unter anderem die inländische Elektrolysekapazität von grünem Wasserstoff bis zum Jahr 2030 auf mindestens 10 Gigawatt (GW) erhöht werden.

Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen

Zur Umsetzung von europarechtlichen Vorgaben sind Anpassungen im untergesetzlichen Regelwerk des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erforderlich. Dazu wurde die Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen (10. BImSchV) geändert.

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Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7776
Ausgabe / Jahr: 1 / 2024
Veröffentlicht: 2024-02-23
 

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