• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

20 Jahre Arbeitsschutzgesetz – Statements aus Betrieben und Behörden

KMU sind in der Regel Unternehmer-/Inhabergeführte Betriebe, die durch die Einheit von Eigentum, Leitung, Haftung und Risiko gekennzeichnet sind. Führen und Entscheiden ist Chefsache! So engagiert der Unternehmer alle Ziele verfolgt, die seinem Unternehmen in dessen Entwicklung förderlich erscheinen, so nachrangig betrachtet er mitunter jene Maßnahmen, die sich diesem Zweck nicht unterordnen. Gesetze, Verordnungen und Auflagen werden in diesem Sinne vielfach als Hemmnis, unnütze „Systembefriedigung“ und als Angriff auf seine unternehmerische Freiheit empfunden. Nicht selten manifestiert sich hieraus die Meinung, dass Arbeitsschutz viel Geld kostet, wenig bringt, vielleicht gar ein Hemmnis bei der Arbeit darstellt und sowieso nur etwas für wirtschaftlich gute Zeiten ist. Also wird der Fokus primär auf die Erfüllung der staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Auflagen gelegt („bloß nicht auffallen“), es wird überwiegend maßnahmenbezogen reagiert (korrektiv-statisch) und eher selten vorausschauend agiert (präventiv-dynamisch).

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2016.10.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2199-7349
Ausgabe / Jahr: 10 / 2016
Veröffentlicht: 2016-09-29
Dokument 20 Jahre Arbeitsschutzgesetz – Statements aus Betrieben und Behörden