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Abfallarme und umweltverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand bei nationalen und EU-weiten Ausschreibungen

Die Konsumausgaben der öffentlichen Hand in der Bundesrepublik Deutschland entsprechen mit ca. 250 Mrd. Euro rund 13 % des Bruttoinlandsproduktes. Mit dem Auftragsund Beschaffungswesen besitzen die öffentlichen Institutionen ein wichtiges Instrument, um die Entwicklung und Verbreitung umweltverträglicher Produkte und Dienstleistungen zu fördern und damit ihrer Vorbildfunktion sowohl für die Privatwirtschaft als auch für die privaten Haushalte gerecht zu werden. Durch eine höhere Nachfrage ist darüber hinaus mit einer Preissenkung im Bereich der umweltverträglichen Produkte zu rechnen, so dass wiederum die Anreize für eine umweltorientierte Beschaffung steigen.

Der öffentliche Beschaffungsmarkt wird zunehmend als Instrument zur Förderung des Umweltschutzes verstanden. Aktuelle Maßnahmen auf internationaler und europäischer Ebene sind z. B.:

– Vereinbarung der OECD-Regierungen zur Förderung der umweltorientierten öffentlichen Beschaffung
– Überarbeitung der EU-Vergaberichtlinien mit starker Berücksichtigung von Umweltschutzaspekten

Demgegenüber finden in der Praxis nach wie vor Umweltkriterien vielfach keinen Eingang in die Ausschreibungsunterlagen der öffentlichen Hand. Ursache sind häufig auf fehlenden Kenntnissen beruhende Bedenken der zuständigen Einkaufsabteilungen, wie z. B.:

– Gefährdung der Rechtskonformität der Vergabe (z. B. Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot), insbesondere bei europaweiten Ausschreibungen
– Kostensteigerung durch höhere Einkaufspreise umweltverträglicher Produkte
– Mehraufwand durch ein komplizierteres Vergabeverfahren (z. B. aufgrund umfangreicher Marktrecherchen und eines aufwendigeren Bewertungsschemas)
– Schwierigkeiten bei der Auswahl und Festlegung von Umweltanforderungen

Im Folgenden erfolgt eine Auseinandersetzung mit diesen Vorbehalten. So ist schon heute die Berücksichtigung von Umweltkriterien rechtssicher möglich, zum Teil sogar aufgrund abfallrechtlicher Bestimmungen geboten (siehe Kapitel 2). Dass sich dabei eine umweltverträgliche Beschaffung auch wirtschaftlich rentieren kann, sollen die Beispiele im dritten Kapitel deutlich machen. Schließlich werden im 4. und 5. Kapitel praktische Hinweise gegeben, wie bei der Beschaffung auf Umweltzeichen Bezug genommen werden kann, und es wird am Beispiel der Stadt Hannover eine Umweltverträglichkeitsprüfung bei der Beschaffung und Verwendung von Produkten vorgestellt.

Seiten 226 - 232

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2003.05.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1863-9763
Ausgabe / Jahr: 5 / 2003
Veröffentlicht: 2003-05-01
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Dokument Abfallarme und umweltverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand bei nationalen und EU-weiten Ausschreibungen