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Aktuelles aus der Rechtspraxis

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 18.03.2021 (Az.: 7 CN 1.20) entschieden, dass sich private Entsorgungsunternehmen nicht auf § 20 Abs. 3 Satz 3 KrWG berufen können, wenn sie Rechtsschutz gegen den Widerruf satzungsrechtlicher Entsorgungsausschlüsse begehren. Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (örE) sind bei Widerrufsentscheidungen somit nicht verpflichtet, wirtschaftliche Interessen Dritter zu berücksichtigen.

Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1863-9763
Ausgabe / Jahr: 8 / 2021
Veröffentlicht: 2021-08-10
Dokument Aktuelles aus der Rechtspraxis