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Alarmfall Durchsuchung – vom unternehmerischen Krisenmanagement erfasst?

Eine staatsanwaltliche Durchsuchung oder das unangekündigte Erscheinen der Steuerfahndung stellen einen schwerwiegenden Eingriff in den unternehmerischen Alltag dar und sind mit einer hohe Belastung und Verunsicherung der betroffenen Personen verbunden. Dies gilt unabhängig davon, ob sich das Strafverfahren überhaupt gegen Mitarbeiter oder Verantwortliche des betroffenen Unternehmens richtet (§ 102 StPO) oder ob das Unternehmen lediglich ein unverdächtiger Dritter bzw. gar das Opfer einer Straftat ist (§ 103 StPO). Gerade wegen dieser Unsicherheit und weil es sich bei einer solchen Durchsuchung um eine Maßnahme handelt, die bereits auf der Grundlage eines sog. Anfangsverdachts (§ 152 StPO) ausgebracht werden kann, sollte jedes Unternehmen im Rahmen eines wirksamen Krisenmanagements auch insoweit über standardisierte Prozesse verfügen, die dann natürlich auch von der Internen Revision in den Blick genommen werden können. Auf eine Durchsuchungssituation kann sich ein Unternehmen durch einige übersichtliche Hinweise und organisatorische Maßnahmen vorbereiten, so dass dann auch die drohenden negativen Wirkungen begrenzt bzw. weitgehend beherrschbar sind.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7814.2013.02.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7814
Ausgabe / Jahr: 2 / 2013
Veröffentlicht: 2013-04-03
Dokument Alarmfall Durchsuchung – vom unternehmerischen Krisenmanagement erfasst?