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Anfechtung einer Personalratswahl wegen Verstoßes gegen das Wahlgeheimnis

§ 16 Abs. 1 Satz 1, § 21 NPersVG.
§ 20 Abs. 1, § 22 WO-PersV.

Ein Verstoß gegen den Grundsatz der Geheimheit der Wahl führt regelmäßig zur Ungültigkeit der Personalratswahl.

OVG Niedersachsen, Beschl. v. 8.2.2023 – 18 LP 4/21 –

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2023.11.09
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7857
Ausgabe / Jahr: 11 / 2023
Veröffentlicht: 2023-10-24
Dokument Anfechtung einer Personalratswahl wegen Verstoßes gegen das Wahlgeheimnis