Arbeit des Ausschusses für Gefahrstoffe – AGS – und Anpassungen der Gefahrstoffverordnung
Der AGS, dessen Geschichte in die Zeit der Arbeitsstoffverordnung der 1970er Jahre zurückreicht, wurde vom BMAS für die Amtszeit 2015–2018 neu berufen und hat zzt. 22 Mitglieder und Stellvertreter: je 5 Vertreter der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer, je 3 Vertreter der gesetzlichen Unfallversicherung und der Länderbehörden sowie 6 weitere Sachverständige. Sie bringen Fachwissen und Belange ihrer jeweiligen Gruppierung ein und arbeiten ehrenamtlich.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2015.11.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-11-03 |