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Arbeitsförderung: Verzicht / Herstellungsanspruch / Arbeitslosenhilfe

§ 46 SGB I; §§ 190, 194, 196 SGB III a. F.

Der Arbeitslose kann einen Anspruch auf Arbeitslosenhilfe auch dann nicht durch einen Verzicht auf andere Sozialleistungsansprüche begründen, wenn diese Leistungen nur für einen relativ kurzen Zeitraum gewährt werden.

Urteil des 7. Senats des BSG vom 3. 5. 2005 – B 7a/7 AL 40/04 R –
mit Anmerkung von RiSG Dr. Tilman Breitkreuz, Aachen

Seiten 114 - 118

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2007.02.10
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 2 / 2007
Veröffentlicht: 2007-02-12
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Dokument Arbeitsförderung: Verzicht / Herstellungsanspruch / Arbeitslosenhilfe