• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Arbeitsunfall trotz Konsum von Alkohol und/oder Drogen?

Kommt es zu einem Unfall unter Alkohol-, Drogen oder Medikamenteneinfluss, dann ist für die Frage der Anerkennung des Ereignisses als Arbeitsunfall nach § 8 SGB VII zunächst danach zu differenzieren, ob sich der Unfall außerhalb des Straßenverkehrs oder im Straßenverkehr ereignet hat (vgl. dazu ausführlich die Abhandlungen zu Sucht und Alkohol bei Mehrtens/Valentin/Schönberger, Arbeitsunfall und Berufskrankheit – Rechtliche und medizinische Grundlagen für Gutachter, Sozialverwaltung, Berater und Gerichte –, 9. Auflage 2017).

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2018.11.11
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2365-7634
Ausgabe / Jahr: 11 / 2018
Veröffentlicht: 2018-10-30
Dokument Arbeitsunfall trotz Konsum von Alkohol und/oder Drogen?