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Außerbetriebliche Akteure und ihre Aufgaben

In Deutschland herrscht Gewerbefreiheit, d. h. grundsätzlich darf jedermann ein Gewerbe betreiben. Dabei muss er allerdings bestimmte Regeln beachten, die in der Gewerbeordnung stehen. Die Gewerbeordnung ist ein Gesetz; zum ersten Mal erlassen noch im 19. Jahrhundert, seither laufend geändert und aktualisiert. Die Gewerbeordnung schreibt unter anderem vor, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag abschließen müssen; dass der Arbeitgeber grundsätzlich ein Weisungsrecht über Inhalt, Ort und Zeit der Arbeit hat; dass das Arbeitsentgelt in Euro auszuzahlen ist (und nicht etwa in Warengutscheinen); dass der Arbeitnehmer Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis hat. Und schließlich schreibt die Gewerbeordnung vor (§ 139b), dass die Landesregierungen Aufsichtsbehörden einrichten müssen, deren Beamte mit polizeilichen Befugnissen „das Recht zur jederzeitigen Besichtigung und Prüfung der Anlagen“ haben. Die traditionelle und immer noch verbreitete Organisationsform des staatlichen Arbeitsschutzes sind also Gewerbeaufsichtsämter als Behörden eines Bundeslandes oder eines Regierungsbezirks. Deren Arbeitsschutzexperten kontrollieren, informieren und beraten Betriebe beim Arbeitsschutz und ahnden Verstöße.

Seiten 225 - 233

Dokument Außerbetriebliche Akteure und ihre Aufgaben