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Ausnahmeregelungen und Sonderbestimmungen im Touristiksteuerrecht: Beispiel Oktoberfest

Die Reisewelt präsentiert sich durch die steuerliche Brille als eine Welt von Ausnahmeregelungen und Sonderbestimmungen innerhalb eines ohnehin komplexen Regelwerks. Leistungsträger, Veranstalter, Paketer, Incomer und Vermittler sowie deren Berater sind daher gefordert, die ihrem Geschäftsmodell eigenen steuerlichen Besonderheiten stets auf aktuellem Informationsstand zu halten. Anlass zur Wissensaktualisierung gab kürzlich ein FG-Urteil aus München, das über den dort behandelten „Wiesn-Fall“ hinaus von Bedeutung ist.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2017.07.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 7 / 2017
Veröffentlicht: 2017-07-10
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Dokument Ausnahmeregelungen und Sonderbestimmungen im Touristiksteuerrecht: Beispiel Oktoberfest