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Auswirkungen einer unterbliebenen Personalratsbeteiligung auf ein Konkurrentenstreitverfahren

Art. 33 Abs. 2 GG.
Art. 19 LVerf RP.
§ 78 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 LPersVG.

Dem von einem unterlegenen Bewerber gestellten Antrag, die Übertragung eines förderlichen Dienstpostens auf den Konkurrenten vorläufig zu untersagen, ist stattzugeben, wenn der nach den gesetzlichen Bestimmungen zu beteiligende Personalrat der Beförderung wirksam widersprochen hat und dieser Widerspruch nicht unbeachtlich oder überwunden ist. Gleiches gilt, wenn der Dienstherr den Personalrat bei der beabsichtigten Maßnahme erst gar nicht beteiligt hat.

OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 4.1.2021 – 2 B 11368/20 –
mit Anmerkung von Prof. Dr. Timo Hebeler, abgedruckt in diesem Heft ab S. 272.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2021.07.08
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7857
Ausgabe / Jahr: 7 / 2021
Veröffentlicht: 2021-06-24
Dokument Auswirkungen einer unterbliebenen Personalratsbeteiligung auf ein Konkurrentenstreitverfahren