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Bemessung der steuerlichen Gebäude-AfA nach der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer
Finanzverwaltung zieht Konsequenzen aus neuer BFH-Rechtsprechung

Mit Anwendungsschreiben vom 22.02.2023 – IV C 3 – S 2196/ 22/10006 :005 hat das BMF in Reaktion auf neue BFH-Rechtsprechung eine für den Gebäudeerwerb besonders wichtige und sehr häufig auftretende Frage zur Bemessung der Gebäude-AfA beantwortet: Beim Ansatz der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer gem. § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG können sich die Bilanzierenden (oder auch Einnahmen-Überschussrechner) verschiedener Nachweismethoden bedienen. Zwar eröffnet das in vielen Fällen zunächst betragsmäßig hohe Gestaltungsspielräume. Damit diese aber fiskalisch nicht zu einfach ausgenutzt werden können, hat das BMF eine Gutachter-Pflicht festgeschrieben.
Hinweis: Die vom BMF im Schreiben vom 22.02.2023 herausgegebenen Anwendungsbestimmungen sind seit dem Zeitpunkt der Bekanntgabe im Bundessteuerblatt (BStBl.) auf alle offenen Fälle anzuwenden.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2023.06.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 6 / 2023
Veröffentlicht: 2023-06-03
Dokument Bemessung der steuerlichen Gebäude-AfA nach der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer