Bundesfinanzhof gibt Aufteilungsverbot für gemischt veranlasste Reisen auf
Der Große Senat des BFH hat seine Rechtsprechung zur Aufteilung und zum Abzug von Fahrtkosten für sowohl betrieblich als auch privat veranlasste Reisen weiterentwickelt. Nach neuer Rechtsauffassung besteht insoweit kein allgemeines Aufteilungsund Abzugsverbot mehr. Die in der Vergangenheit uneinheitliche Entwicklung der Rechtsprechung zur Aufteilung gemischt veranlasster Aufwendungen (u.a. mit Ausnahmen für fixe Pkw-Kosten oder Telefongrundgebühren) waren bei dieser bahnbrechenden Rechtsänderung wohl wegweisend. Fahrtkosten können in Zukunft in größerem Umfang als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgesetzt werden als bisher. Bei gut durchdachter Organisation von Geschäfts- und Fachstudienreisen gefährdet eine gemischte Veranlassung der Reise nun nicht mehr die teilweise Abziehbarkeit der Beförderungskosten.
Seiten 8 - 9
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2010.02.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-02-20 |
