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Bundesteilhabegesetz und Beamtenrecht

Zum 1.1.2018 ist das durch Art. 1 Bundesteilhabegesetz (BTHG) v. 23.12.2016 neu gefasste SGB IX in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz soll ein Paradigmenwechsel vorgenommen werden: Weg von der Integration, hin zur Inklusion. Dabei werden für den Bereich des Beamtenrechts aber zum einen nicht alle offenen Fragen beseitigt und zum anderen neue Problemkreise eröffnet.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2018.04.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7857
Ausgabe / Jahr: 4 / 2018
Veröffentlicht: 2018-03-23
Dokument Bundesteilhabegesetz und Beamtenrecht