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Charter- und Eigenleistung – Abgrenzung aus umsatz- und gewerbesteuerlicher Sicht (Teil I: Bisherige Abgrenzungsgrundsätze)

Will man Reiseleistungen umsatzsteuerlich korrekt erfassen, kommt es im Spannungsfeld von Regel- und Margenbesteuerung u.a. ganz entscheidend darauf an, ob auf Ebene des Reiseunternehmers regelbesteuerte Eigenleistungen oder margenbesteuerte Reisevorleistungen anzunehmen sind, um im B2C-Reisegeschäft private Urlaubsfreuden und gegenüber der B2B-Kundschaft Events, Meetings, Kongresse u. dgl. mehr korrekt versteuert verkaufen zu können. Das ist bekannt und systematisch relevant, aber teilweise noch klärungsbedürftig.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2024.03.02
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 3 / 2024
Veröffentlicht: 2024-03-12
Dokument Charter- und Eigenleistung – Abgrenzung aus umsatz- und gewerbesteuerlicher Sicht (Teil I: Bisherige Abgrenzungsgrundsätze)