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CO2-Kompensation – keine Margensteuer, und dann?

Immer mehr Reiseveranstalter bieten ihren Kunden die Möglichkeit, den durch das Reisen verursachten CO2-Ausstoß zu kompensieren. Infolge der Ausweitung der Margensteuer auf das B2B-Geschäft zum 1.1.2022 stellte sich plötzlich die Frage, wie diese Entgelte abzurechnen sind.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2022.03.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 3 / 2022
Veröffentlicht: 2022-03-10
Dokument CO 2 -Kompensation – keine Margensteuer, und dann?