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COVID-19 kann eine Berufskrankheit sein
Die gesetzliche Unfallversicherung klärt die Beteiligten auf

Was viele Beschäftigte im Gesundheitswesen nicht wissen: Eine COVID-19-Erkrankung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kann als Berufskrankheit anerkannt werden. Grundsätzlich müssen dazu drei Voraussetzungen vorliegen: Kontakt mit SARS-CoV-2 infizierten Personen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit im Gesundheitswesen, relevante Krankheitserscheinungen wie etwa Fieber oder Husten und ein positiver Nachweis des Virus durch einen PCR-Test.

Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2191-7345
Ausgabe / Jahr: 9 / 2020
Veröffentlicht: 2020-09-16
Dokument COVID-19 kann eine Berufskrankheit sein