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Das ausgewählte Urteil: Versicherungspflicht in der Krankenversicherung wegen fehlender anderweitiger Absicherung im Krankheitsfall BSG, Urteil vom 6. 10. 2010 – B 12 KR 25/09 R

Versicherungspflicht in der Krankenversicherung wegen fehlender anderweitiger Absicherung im Krankheitsfall: Die Versicherungspflicht ist u. a. ausgeschlossen, wenn eine anderweitige Absicherung außerhalb eines Versicherungsverhältnisses besteht. Das gilt auch für Ausländer, die eine Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis mit einer Befristung auf mehr als zwölf Monate nach dem Aufenthaltsgesetz besitzen, wenn beim Eintritt der Wirksamkeit der Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis laufende Leistungen der Sozialhilfe bezogen werden.

Seiten 51 - 52

Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2191-7345
Ausgabe / Jahr: 2 / 2011
Veröffentlicht: 2011-01-01
Dokument Das ausgewählte Urteil: Versicherungspflicht in der Krankenversicherung wegen fehlender anderweitiger Absicherung im Krankheitsfall BSG, Urteil vom 6. 10. 2010 – B 12 KR 25/09 R