Der Versicherungsschutz bei Unfällen von Chormitgliedern im Zusammenhang mit deren Auftreten beim Adventssingen
Vom Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung werden nach §§ 1 bis 13 SGB VII alle Unfälle erfasst, die sich mit dem Arbeitsleben oder mit bestimmten Tätigkeiten für das Allgemeinwohl befassen, nicht aber Verletzungen durch eigenwirtschaftliches/ privatnütziges Handeln. Die Abgrenzung der Bereiche „betrieblich“ oder „privat“ ist nicht immer einfach, wie gerade wieder ein Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt (LSG) vom 24.9.2020 – L 6 U 14/20 – belegt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2021.11.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-11-03 |