• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Der Versicherungsschutz bei Unfällen von Chormitgliedern im Zusammenhang mit deren Auftreten beim Adventssingen

Vom Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung werden nach §§ 1 bis 13 SGB VII alle Unfälle erfasst, die sich mit dem Arbeitsleben oder mit bestimmten Tätigkeiten für das Allgemeinwohl befassen, nicht aber Verletzungen durch eigenwirtschaftliches/ privatnütziges Handeln. Die Abgrenzung der Bereiche „betrieblich“ oder „privat“ ist nicht immer einfach, wie gerade wieder ein Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt (LSG) vom 24.9.2020 – L 6 U 14/20 – belegt.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2021.11.10
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2365-7634
Ausgabe / Jahr: 11 / 2021
Veröffentlicht: 2021-11-03
Dokument Der Versicherungsschutz bei Unfällen von Chormitgliedern im Zusammenhang mit deren Auftreten beim Adventssingen