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Der Versicherungsschutz von Vorstandsmitgliedern und von freien Mitarbeitern

Nicht jede Person, die in einem Unternehmen tätig ist, auch in höherer Position, steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. So hatte beispielsweise das Bundessozialgericht (BSG) mit seinem Urteil vom 15.12.2020 – B 2 U 4/20 R - einen im Betrieb eingetretenen Unfall eines Vorstandsmitgliedes, das sich nicht freiwillig in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert hatte, nicht als Arbeitsunfall anerkannt.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2023.02.12
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2365-7634
Ausgabe / Jahr: 2 / 2023
Veröffentlicht: 2023-02-01
Dokument Der Versicherungsschutz von Vorstandsmitgliedern und von freien Mitarbeitern