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Die Anerkennung eines tätlichen Angriffs als Arbeitsunfall

Ein Überfall auf einen Arbeitnehmer während der Ausübung seiner versicherten Tätigkeit kann nur dann als Arbeitsunfall anerkannt werden, wenn das Tatmotiv nicht allein im persönlichen Bereich des Verletzten gelegen hat. So hatte beispielsweise das Bayerische Landessozialgericht (LSG) mit seinem Urteil vom 19.12.2017 – L 3 U 418/16 – über folgenden Sachverhalt zu entscheiden: Ein sechzigjähriger im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes auf einem städtischen Friedhof Tätiger war am 16.7.2015 von einem Friedhofsbesucher mit einem Messer angegriffen und durch eine Schnittwunde im Bereich der Brust verletzt worden. Der Täter, der gerade dabei gewesen war, das Grab seiner Mutter zu pflegen, war von dem Dienstleistenden nach den Friedhofsregeln pflichtgemäß angesprochen und gefragt worden, ob er ihm bei der Grabpflege behilflich sein könne.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2021.10.10
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2365-7634
Ausgabe / Jahr: 10 / 2021
Veröffentlicht: 2021-09-29
Dokument Die Anerkennung eines tätlichen Angriffs als Arbeitsunfall