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Die BEHG-Kostenverteilung im Gebäudesektor

Im Koalitionsvertrag vereinbarten die Regierungsparteien eine „faire Teilung des zusätzlich zu den Heizkosten zu zahlenden CO2-Preises zwischen den Vermietern einerseits und Mieterinnen und Mietern andererseits erreichen zu wollen“. Zum 01.06.2022 soll ein Stufenmodell nach Gebäudeenergieklassen eingeführt werden, das die Umlage des Kohlendioxid-Preises regelt. Gelingt dies nicht, sollen die erhöhten Kosten durch den CO2-Preis ab dem 01.06.2022 hälftig zwischen Vermietenden und Mietenden geteilt werden. Dieser Beitrag führt zur Mehrkostensituation durch den zusätzlichen Kohlendioxid-Preis, dem Hintergrund als Maßnahme aus dem Klimaschutzprogramm 2030, den rechtlichen Umsetzungsvorschlägen insbesondere über das Stufenmodell nach Gebäudeenergieklassen und eine pauschalisierte Kostenverteilung sowie zum aktuellen Diskussionsstand aus.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2022.02.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2194-5837
Ausgabe / Jahr: 2 / 2022
Veröffentlicht: 2022-03-16
Dokument Die BEHG-Kostenverteilung im Gebäudesektor