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Die Einbindung des Arbeitsmediziners bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und Biostoffen

Tätigkeiten mit Biostoffen und Gefahrstoffen sind in der heutigen Arbeitswelt keine Seltenheit. Gefahrstoffe dürften in fast jedem Unternehmen zu finden sein. Aber auch der Bereich „Biostoffe“ ist häufiger von Relevanz, als es augenscheinlich zu vermuten ist. Hier sei z. B. nur einmal die vorschulische Kinderbetreuung („Kindergarten“) benannt in Bezug auf bestimmte „Kinderkrankheiten“.

Nachfolgend soll erläutert werden, wann bei Tätigkeiten mit Gefahr- und Biostoffen die Einbindung eines Arbeitsmediziners erfolgen sollte. Sofern nachfolgend der Begriff des „Arbeitsmediziners“ benutzt wird, so ist hier der Arzt bzw. die Ärztin mit der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ (= Facharzt für Arbeitsmedizin) oder der Arzt bzw. die Ärztin mit der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ gemeint.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2018.11.09
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2365-7634
Ausgabe / Jahr: 11 / 2018
Veröffentlicht: 2018-10-30
Dokument Die Einbindung des Arbeitsmediziners bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und Biostoffen