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Die Entstehung der systematischen Altlastenbearbeitung in Baden-Württemberg

Der Wiederaufbau Deutschlands und der zunehmende materielle Wohlstand waren zugleich Auslöser der Umweltschutzbewegung. Umweltprobleme wurden u. a. sichtbar an unseren Fließgewässern, nicht nur durch das Einleiten von Abwässern, sondern auch durch das Abkippen fester Abfälle bzw. ihr Lagern in Gewässernähe, um Schwelbrände und Ungezieferplagen leichter kontrollieren zu können oder das alljährliche Hochwasser für einen sogenannten „Großputz“ in Anspruch nehmen zu können. Mit Müllproblemen beschäftigten sich bis dahin allenfalls die Gesundheitsämter, denen nach Bundesseuchengesetz gewisse Aufgaben oblagen.

Zu Beginn der 60er Jahre war das Problembewußtsein so weit gewachsen, daß in großem Stile mit dem Bau von Kläranlagen begonnen wurde. Der eingetretene Wohlstand und der Glauben an ein ungehindertes Wirtschaftswachstum machten dies möglich. Das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes aus dem Jahre 1957 war Grundlage für entsprechende Gesetze und Verordnungen der Länder. Das Problem der festen Abfälle wurde in ihnen nur in einigen wenigen Abschnitten geregelt. So durften Stoffe fortan in ein Gewässer nur noch dann eingeleitet oder am Rande von Gewässern gelagert werden, wenn eine nachteilige Veränderung der Beschaffenheit des Gewässers nicht zu befürchten ist.

Das wilde unkontrollierte Ablagern von Abfällen in Fließgewässer konnte so unterbunden werden. In den Gemeinden wurde auf die ausschließliche Benutzung einer oder mehrerer ausgewiesener zentraler Abkippstellen (Müllkippen) für die Ablagerung von Hausmüll aber auch Industrie- und Gewerbeabfall verstärkt Wert gelegt. Gegen Geruchsbelästigungen und Ungezieferplagen erfolgte in unregelmäßigen Abständen eine Erdabdeckung. Nicht selten wurde aber auch an der offenen Kippkante in regelmäßigen Abständen gezielt Feuer gelegt, auch in Form einer Einsatzübung der Ortsfeuerwehr.

Seiten 171 - 175

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.1998.03.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1863-9763
Ausgabe / Jahr: 3 / 1998
Veröffentlicht: 1998-03-01
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