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Die thesenförmige Schlussbetrachtung

Den am professionellen Spielbetrieb der Fußball-Bundesliga teilnehmenden Klubs passt das Rechtskleid des nicht wirtschaftlichen Vereins schon seit etlichen Jahren nicht mehr. Die Klubs agieren wie Wirtschaftsunternehmen und ihnen sollten privatrechtliche Privilegien, die zulasten eines wohlverstandenen Gläubigerschutzes gehen, entzogen werden. Die Bundesligisten treten als „Fußballunternehmen“ und nicht als „Fußballvereine“ auf. Obgleich das Festhalten an der Rechtsform des eingetragenen Vereins als Rechtskorsett für Fußballklubs auf überwiegende Ablehnung und dargestellte erhebliche Zweifel der rechtlichen Legitimation stößt, sind die als eingetragene Vereine firmierenden Fußballklubs und die damit einhergehende äußerst beschränkte Rechnungslegung immer noch in nicht unerheblichem Maße anzutreffen. In der Spielzeit 2011/2012 firmierten trotz der beschriebenen administrativen, rechtlichen und auch wirtschaftlichen Nachteile des Vereinsrechts immer noch 7 der 18 Erstligisten und 10 der 18 Zweitligisten in der Rechtsform des eingetragenen Vereins, obwohl die Teilnahme am professionellen Spielbetrieb bereits seit 1998 auch in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft verbandsrechtlich legitimiert ist und sich die Klubs über die Rechtsformverfehlung bewusst sind.

Seiten 341 - 349

Dokument Die thesenförmige Schlussbetrachtung