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Dienstvereinbarungen über die Flexibilisierung der Arbeitszeit nach dem TVöD

Am 1. Oktober 2005 trat der TVöD als neuer Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst in Kraft. Er gilt prinzipiell für alle (tarifgebundenen) Angestellten und Arbeiter, die in einem Arbeitsverhältnis zum Bund oder zu einem Arbeitgeber, der Mitglied der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeber ist, stehen (vgl. § 1 I TVöD).

Ein wesentliches Kernziel des neuen Tarifrechtes war es, zu einer Flexibilisierung der Arbeitszeit zu gelangen. Sie spielt eine ganz entscheidende Rolle, wenn es um die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der öffentlichen Verwaltungen und Betriebe der kommunalen Arbeitgeber geht, ist aber darüber hinaus auch darauf gerichtet, eine stärkere Kundenorientierung zu erreichen. Es geht darum, die benötigte Arbeitsleistung zur nötigen Zeit verfügbar zu haben und dieses Erfordernis mit der Motivation der Mitarbeiter in Einklang zu bringen, über höhere Zeitsouveränität zu verfügen.

Seiten 164 - 170

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2006.05.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7857
Ausgabe / Jahr: 5 / 2006
Veröffentlicht: 2006-05-01
Dokument Dienstvereinbarungen über die Flexibilisierung der Arbeitszeit nach dem TVöD