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Eine Erledigungsgebühr entsteht auch dann, wenn zu einem bereits bekannten Sachverhalt ein neues Beweismittel beigebracht wird
BSG vom 9.12.2010 – B 13 R 63/09 R

Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2363-9768
Ausgabe / Jahr: 9 / 2011
Veröffentlicht: 2011-09-01
Dokument Eine Erledigungsgebühr entsteht auch dann, wenn zu einem bereits bekannten Sachverhalt ein neues Beweismittel beigebracht wird