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Eine neue Akademie in Dresden zwischen Pflicht und Bedarf

Um bedeutende Institutionen des Bundes auch in die neuen Bundesländer zu bringen, hatten Bundestag und Bundesrat eine Föderalismuskommission eingesetzt, die am 27. Mai 1992 überraschend beschloss, dass u. a. auch „eine noch zu benennende Berufsgenossenschaft (bis zu 500 Stellen)“ in den Freistaat Sachsen verlegt werden sollte. Die Mitgliederversammlung des HVBG fasste in ihrer Sitzung am 5. Juni 1992 folgende Entschließung, siehe Auszug unten.

Seiten 687 - 688

Dokument Eine neue Akademie in Dresden zwischen Pflicht und Bedarf