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Einkommensteuer: Werbungskostenabzug bei Bewirtung durch leitende Angestellte

Der Werbungskostenabzug für Bewirtungsaufwendungen ist über die analoge Anwendbarkeit von § 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG – der zentralen Vorschrift für den eingeschränkten Betriebsausgabenabzug – prinzipiell begrenzt (vgl. § 9 Abs. 5 EStG). Danach dürfen Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus „geschäftlichem Anlass“ den Gewinn nicht mindern, soweit sie 70% (bis 31.12.2003: 80%) der Aufwendungen übersteigen, die nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als angemessen anzusehen sind und deren Höhe und betriebliche Veranlassung nachgewiesen ist.

Seiten 13 - 15

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2009.01.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 1 / 2009
Veröffentlicht: 2009-01-20
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Dokument Einkommensteuer: Werbungskostenabzug bei Bewirtung durch leitende Angestellte