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Einstürzende Hohlwände in Aachen
Ein Gerichtsurteil zur Unterweisung und Überwachung: Über was muss der Geschäftsführer instruieren und wie oft muss ein Polier einen Facharbeiter kontrollieren?

Die Firma Q war im Dezember 2008 am neuen Direktionsgebäude der Aachen-Münchener Versicherung in der Borngasse in Aachen mit Betonbauarbeiten beauftragt. Es mussten Zwischenwände errichtet werden – „zweischalige Fertigelemente aus Beton, die innen hohl sind. Sie werden auf bereits im Boden verankerte Armierungen aufgesetzt, seitlich abgestützt und später mit Flüssigbeton ausgefüllt“. Erst nach Aushärtung des aufgefüllten Betons „erreichen sie die Stabilität, die erforderlich ist, dass sie frei – ohne seitliche Stützen – stehen können“. Am 9. Dezember übertrug der „gelernte Hochbaupolier“ C den Mitarbeitern D und Y Aufräumarbeiten. „Im Rahmen dieses Aufräumauftrags lösten der Verunfallte D und der Zeuge Y eine Stütze am Kopf der Außenwand und entfernten diese, da diese im Weg stand und für die Deckenverschalung Platz geschaffen werden sollte. Als Y daraufhin zu einer anderen Arbeit abkommandiert wurde, entfernte D zunächst alle Stützen an der Außenmauer“, dann aber auch „die Stützstreben an den noch nicht betonierten Hohlraumelementen im Innenbereich“. So kam es zum Arbeitsunfall: „Beim Entfernen der letzten Querstrebe am Innenelement verlor das Hohlraumelement seine Stabilität und fiel auf ihn“ – der 45-jährige D verstarb noch an der Unfallstelle.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2193-3308.2014.12.10
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2193-3308
Ausgabe / Jahr: 12 / 2014
Veröffentlicht: 2014-12-02
Dokument Einstürzende Hohlwände in Aachen