Entgeltverhandlungen nach dem KHPflEG – Fristen, Abschlag, Präklusion
Die Praxis der Krankenhausfinanzierung ist vielerorts massiv belastet durch langjährige Verzögerungen bei den Budgetverhandlungen, damit verbundene Liquiditätsengpässe der Krankenhäuser und ungleichmäßige Zahlungsströme bei den Kostenträgern. Mit diesen Problemen befasste sich der Gesetzgeber im Rahmen des Gesetzes zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus sowie zur Anpassung weiterer Regelungen im Krankenhauswesen und in der Digitalisierung (Krankenhauspflegeentlastungsgesetz – KHPflEG) vom 20.12.2022. Um „den Prospektivitätsgrundsatz der Budgetverhandlungen zu stärken, zeitnahe Verhandlungen zu gewährleisten und den Verhandlungsstau der letzten Jahre aufzulösen“, wurden im Rahmen des KHPflEG weitreichende Änderungen für Entgeltverhandlungen und Schiedsstellenverfahren beschlossen. Im Mittelpunkt stehen dabei Übermittlungsfristen, ein Säumnisabschlag und der Ausschluss verfristeten Vorbringens (Präklusion). Diese Regelungsinstrumente werden im vorliegenden Beitrag dargestellt und untersucht.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2024.01.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-02-07 |