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Erdrutsch bei Ausschachtungsarbeiten
LG und OLG Köln zur Verantwortung und Schadensersatzhaftung eines SiGeKo

Die Bauherrin verpflichtete in einem Vertrag für einen Neubau in Frankfurt einen SiGeKo, „in der Stabsfunktion für die Gestellung eines Sicherheits- und Gesundheitskoordinators nach der Baustellenverordnung für die Bauprojekte ... die Aufgaben nach Anhang 2 auszuüben“. Der Ausschachtung der Baugrube erfolgte durch Nachunternehmerin A, die sich des selbstständigen Baggerführers B bediente. Zur Absicherung vor nachrutschender Erde wurde eine Trägerbohlenwand durch T erstellt, die sich wiederum der S als Nachunternehmerin bediente. Bei dieser waren als Polier O und als Arbeiter U tätig. Am 24. Mai 2012 hatte der Baggerführer B „entgegen den bestehenden Vorschriften“ zu tief unter der Trägerbohlenwand ausgeschachtet. Der Polier O wies den U an, dort zu arbeiten – U wurde von plötzlich nachrutschender Erde verschüttet und verletzt. Die Bauherrin begehrte die Feststellung, dass der SiGeKo ihr gegen über zum Schadenersatz verpflichtet ist.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2023.02.11
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2365-7634
Ausgabe / Jahr: 2 / 2023
Veröffentlicht: 2023-02-01
Dokument Erdrutsch bei Ausschachtungsarbeiten