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Flusskreuzfahrten in Deutschland – wer zahlt die Umsatzsteuer?

Gerade bei Charter- und Subcharter-Verträgen über Kabinenschiffe ist es – trotz der grundlegenden BFH-Entscheidung vom 1. August 1996 (Az: V R 58/99, BFH/NV 97 R 65) – oftmals schwer, die Art der Leistung (Miete oder Charter) und den für die Beförderung und Besteuerung verantwortlichen Unternehmer zu bestimmen. Ein aktueller Prüfungsfall gibt Veranlassung, die Rechtslage zu untersuchen.

Seiten 5 - 7

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2005.02.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 2 / 2005
Veröffentlicht: 2005-02-01
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Dokument Flusskreuzfahrten in Deutschland – wer zahlt die Umsatzsteuer?