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Gebrauchstauglichkeit, Alter, Psyche, Ergonomie – Betriebliche Umsetzung der Anforderungen an die Verwendung von Arbeitsmitteln

Die Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist am 1. Juni 2015 in Kraft getreten. Die BetrSichV dient der Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln sowie dem Schutz Dritter beim Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen. Der vorliegende Aufsatz leistet einen Beitrag zur inhaltlichen Konkretisierung der Anforderungen der BetrSichV.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2017.02.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2199-7349
Ausgabe / Jahr: 2 / 2017
Veröffentlicht: 2017-02-01

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