• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Haftung des Luftverkehrsunternehmens für Verletzung des Flugpassagiers

Zur ordnungsgemäßen (und vertragsgemäßen) Flugdurchführung gehört nicht nur, den Passagier und sein Gepäck möglichst pünktlich von A nach B zu befördern, sondern auch, dass der Passagier während der Luftbeförderung keine (flugbedingten) Verletzungen erleidet. Nun sollte man meinen, dass ohne Weiteres die Fluggesellschaft auf Schadensersatz haftet, wenn ein Passagier auf einem Flug dann doch verletzt wird – dass dies doch so einfach nicht ist, zeigt eine aktuelle BGH-Entscheidung.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2018.05.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 5 / 2018
Veröffentlicht: 2018-05-09
Dieses Dokument ist hier bestellbar:
Dokument Haftung des Luftverkehrsunternehmens für Verletzung des Flugpassagiers