• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

II. Abgeltungswirkung der Pauschsätze in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 EStG für Verpflegungsmehraufwand auch hinsichtlich der insoweit entstandenen anteiligen Personalkosten

1. Die Pauschsätze in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 EStG gelten den Mehraufwand für Verpflegung auch hinsichtlich der Personalkosten ab, der für die Bereitstellung der Verpflegung anteilig vom Steuerpflichtigen zu tragen ist.

2. Dies gilt selbst dann, wenn dieser Personalkostenaufwand anteilig im Wege der Umlage (im Streitfall von Lotsen einer Lotsenbrüderschaft für einen gemeinschaftlich unterhaltenen Kantinenbetrieb) unabhängig davon zu tragen ist, ob der Steuerpflichtige die unter Einsatz dieses Aufwandes bereitgestellte Verpflegung in Anspruch genommen hat.

EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5

BFH-Urteil vom 17. Februar 2009 – VIII R 21/08

Seiten 243 - 245

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2009.08.07
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 8 / 2009
Veröffentlicht: 2009-08-10
Dieses Dokument ist hier bestellbar:
Dokument II. Abgeltungswirkung der Pauschsätze in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 EStG für Verpflegungsmehraufwand auch hinsichtlich der insoweit entstandenen anteiligen Personalkosten