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III. Implikationen der Mittelstandsförderung: Relevante Aufzeichnungspflichten

Für den Betriebsausgabenabzug nach § 7g Abs. 6 EStG genügt es, wenn die notwendigen Angaben zur Funktion des Wirtschaftsguts und zu den voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten – und im Falle eines Gesamtpostens die entsprechenden Aufschlüsselungen – in einer zeitnah erstellten Aufzeichnung festgehalten werden, die in den steuerlichen Unterlagen des Steuerpflichtigen aufbewahrt wird und auf Verlangen jederzeit zur Verfügung gestellt werden kann.

EStG § 7g, § 4 Abs. 3.

BFH-Urteil vom 13. Dezember 2005 – XI R 52/04

Seiten 202 - 203

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2006.06.08
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 6 / 2006
Veröffentlicht: 2006-06-01
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Dokument III. Implikationen der Mittelstandsförderung: Relevante Aufzeichnungspflichten