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Kapitalkonsolidierung

– Der Konzern, der nach der Einheitstheorie als eine Einheit von mindestens zwei Unternehmen zu betrachten ist, weist konzeptionell in seinem Konzernabschluss als Eigenkapital nur dasjenige des Konzernmutterunternehmens aus.
– Bei der Kapitalkonsolidierung werden in der Konzernbilanz anstelle des Beteiligungsansatzes die Vermögensgegenstände und Schuldposten des Tochterunternehmens aufgenommen. Gleichzeitig wird der Beteiligungsansatz bei der Mutter mit dem Eigenkapital der Tochter verrechnet.

Seiten 609 - 636

Dokument Kapitalkonsolidierung