• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Kein Anspruch auf Weiterbeschäftigung im Beamtenverhältnis auf Widerruf

Jugendvertreter, die im Beamtenverhältnis auf Widerruf einen Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst absolviert haben, genießen nicht den Weiterbeschäftigungsschutz nach § 9 BPersVG.

§ 9 BPersVG.

BVerwG, Beschl. v. 30. 5. 2012 – 6 PB 7.12 –

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2012.10.14
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7857
Ausgabe / Jahr: 10 / 2012
Veröffentlicht: 2012-09-24
Dokument Kein Anspruch auf Weiterbeschäftigung im Beamtenverhältnis auf Widerruf