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Keine Nachgewährung des Urlaubs wegen einer Corona-Virusinfektion ohne Arbeitsunfähigkeit

§ 9 BUrlG

1. § 9 BUrlG ist eng auszulegen; eine behördlich angeordnete Isolation oder Quarantäne entspricht nicht der Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit.

2. Eine Corona-Virusinfektion während des Urlaubs ohne behandlungsbedürftige Symptome führt nicht zu einem Anspruch auf Urlaubsnachgewährung für die Dauer der behördlichen Isolationsanordnung.

(redaktionelle Leitsätze)

LAG Köln, Urt. v. 13.12.2021 – 2 Sa 488/21 –
(Vorinstanz: ArbG Bonn, Urt. v. 07.07.2021 – 2 Ca 504/21 –)

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2022.04.02
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2364-4842
Ausgabe / Jahr: 4 / 2022
Veröffentlicht: 2022-03-25
Dokument Keine Nachgewährung des Urlaubs wegen einer Corona-Virusinfektion ohne Arbeitsunfähigkeit