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Keine Paralleltätigkeit von Personalrat und Dienststelle

Aufgrund des Gebots der vertrauensvollen Zusammenarbeit gemäß § 2 Abs. 1 BlnPersVG ist dem Personalrat eine Fragebogenaktion, mit der die Erforderlichkeit von Maßnahmen zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz ermittelt werden soll, verwehrt, wenn die Dienststelle ihrerseits eine Gefährdungsanalyse gemäß § 5 Abs. 1 ArbSchG vorbereitet.

§ 2 Abs. 1, § 77 Abs. 2 BlnPersVG.
§ 107 BPersVG.
§ 5 Abs. 1 ArbSchG.

BVerwG, Beschl. v. 8. 8. 2012 – 6 PB 8.12 –

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2012.12.12
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7857
Ausgabe / Jahr: 12 / 2012
Veröffentlicht: 2012-11-26
Dokument Keine Paralleltätigkeit von Personalrat und Dienststelle