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Kettenbefristung im Vertretungsfall – ein neuer Maßstab für die Missbrauchskontrolle?

Nach dem Urteil des EuGH vom 26. Januar 2012 in der Rechtssache Kücük kann das Bundesarbeitsgericht (BAG) seine umstrittene Rechtsprechung, nach der die Aneinanderreihung einer Vielzahl befristeter Arbeitsverträge auf den Sachgrund der Vertretung nach § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 TzBfG gestützt werden kann, nicht unverändert beibehalten. Für die Befristungspraxis wird vor allem von Bedeutung sein, welchen Prüfungsmaßstab das BAG für die Rechtsmissbrauchskontrolle herausarbeitet.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2012.09.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7938
Ausgabe / Jahr: 9 / 2012
Veröffentlicht: 2012-08-30
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