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Konfusion im PSA-Recht nach Normenwechsel
Zu den produktrechtlichen Anforderungen an das Inverkehrbringen von Warnkleidung und Warnwesten

Aufgrund einer kurzfristig erfolgten Änderung der (technischen) Normungslage besteht derzeit erhebliche Rechtsunsicherheit über die produktsicherheitsrechtlichen Anforderungen an das Inverkehrbringen von Warnkleidung bzw. – mit den Worten des deutschen Gesetzes über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz – ProdSG) vom 8.11.2011 – deren Bereitstellung auf dem Markt: Die technische Norm EN 471:2003+A1:2007 Warnkleidung - Prüfverfahren und Anforderungen wurde durch die neue EN ISO 20471:2013 Warnkleidung – Prüfverfahren und Anforderungen ersetzt.

Gegenstand der neuen EN ISO 20471 ist hochsichtbare Warnkleidung, die die Anwesenheit des Trägers visuell signalisiert. Die Warnkleidung soll sicherstellen, dass der Träger bei allen Lichtverhältnissen – sowohl unter Bedingungen bei Tageslicht als auch unter Scheinwerferbeleuchtung in der Dunkelheit – für Fahrzeugführer oder Bediener anderer technischer Ausrüstung auffällig sichtbar ist.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2193-3308.2013.11.12
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2193-3308
Ausgabe / Jahr: 11 / 2013
Veröffentlicht: 2013-10-31
Dokument Konfusion im PSA-Recht nach Normenwechsel