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Leistungsort für Veranstaltungsleistungen

Für den Verkauf von Eintrittskarten gelten im Bereich der Umsatzsteuer Spezialregelungen zur Bestimmung des Leistungsorts. Diesbezüglich hat das BMF mit Schreiben vom 9.6.2021 die Angleichung der deutschen Verwaltungsauffassung an EU-Recht vollzogen und gleichzeitig für eine Klarstellung zur Behandlung von Online-Veranstaltungen gesorgt.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2021.10.02
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 10 / 2021
Veröffentlicht: 2021-10-08
Dokument Leistungsort für Veranstaltungsleistungen