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„Low Performance“ – mit unzureichender Arbeitsleistung richtig umgehen

Das Arbeitsverhältnis ist ein Austauschverhältnis von Leistungen. Der Arbeitgeber kann und muss berechtigterweise erwarten, dass die gegenseitig erbrachten Leistungen in einem ausgeglichenen Verhältnis zueinander stehen. Ein Arbeitnehmer, der langfristig nur unzureichende Arbeitsleistung erbringt (also ein sogenannter „low performer“), bringt dieses Äquivalenzverhältnis aus der Balance. Es stellt sich die Frage, wie der Arbeitgeber mit einer solchen Situation umgehen kann. Welche Konsequenzen sind im Rahmen des Sanktionensystems nötig und vor allem möglich?

Seiten 596 - 599

Dokument „Low Performance“ – mit unzureichender Arbeitsleistung richtig umgehen