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LV 42 – Handlungsanleitung „Schutzmaßnahmen zur Minimierung der Gefahrstoffexposition beim Schutzgasschweißen“

In einem Werk in Thüringen erhob sich in den 70er Jahren des vorigen Jahrhunderts ein ohrenbetäubender Lärm. Eine Krankabine, die damals vermutlich knapp 100 Jahre alt war, wurde erneuert und nach den alten Konstruktionszeichnungen– genietet. Das wurde als Anachronismus empfunden. Schweißen wäre wohl eine bessere Variante gewesen, hätte aber zusätzlichen Konstruktionsaufwand erfordert. Alle dachten sofort an den Lärm, der damit hätte wesentlich reduziert werden können.

Leider hat das Schweißen, die neuere Technologie zum dauerhaften Verbinden von Metallen und einigen anderen Werkstoffen, aber auch Nebenwirkungen, wie das in der Medizin und in der Apotheke heißen würde: Schadstoffe und bei ungünstiger Lage der Verbindungsstelle Zwangshaltungen und ultraviolette Strahlung, um nur einige zu nennen. Unser heutiger Beitrag befasst sich mit Maßnahmen, beim Schutzgasschweißen nach dem Stand der Technik die Exposition am Arbeitsplatz zu minimieren. Maßnahmen, die offenbar immer noch nicht selbstverständlich sind.

Für verschiedene Anwendungen stehen eine Reihe von Verfahren zum Verbinden von Werkstoffen zur Verfügung: Schweißen, Kleben, Löten, Nieten, Schrauben oder Clinchen. Es wäre schön, wenn bei der Auswahl der Verfahren nicht nur die technologischen Notwendigkeiten und die Wirtschaftlichkeit beachtet würden, sondern auch die oben erwähnten „Nebenwirkungen“.

Seiten 279 - 287

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2007.06.09
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2199-7349
Ausgabe / Jahr: 6 / 2007
Veröffentlicht: 2007-06-05
Dokument LV 42 – Handlungsanleitung „Schutzmaßnahmen zur Minimierung der Gefahrstoffexposition beim Schutzgasschweißen“