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Norwegischer Finnmarkzuschlag für finnische Wanderarbeitnehmer?
Anmerkung zum Urteil des EFTA-Gerichtshofes vom 3.5.2006

Der EFTA-Gerichtshof in Luxemburg hat Jurisdiktion über die EFTA-Staaten, welche das EWR-Akommen von 1994 unterzeichnet haben, d. h. Island, Liechtenstein und Norwegen. Der Gerichtshof, bestehend aus drei Richtern, entscheidet bei Streitigkeiten zwischen mehreren EFTA-Staaten über die Auslegung und Anwendung der Regeln des EWR-Abkommens. Zudem ist er zuständig für die Vertragsverletzungsverfahren, welche in der Regel durch die im EWR-Abkommen als Pendant zu Kommission der Europäischen Union geschaffene „EFTA-Überwachungsbehörde“ (EFTA-Surveillance Authority – ESA), angestrengt werden. Die Stellung des Gerichtshofes entspricht somit systematisch dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften. Die Anzahl der Verfahren kommt der des EuGH nicht gleich, hat doch der EFTA-Gerichtshof in den vergangenen Jahren seit dem Inkrafttreten des EWR-Abkommens niemals mehr als jährlich zehn Urteile gefällt. Dennoch darf die Bedeutung des Gerichtshofes in zweifacher Hinsicht nicht unterschätzt werden. Durch seine Interpretation des EWR-Rechts wird zunächst deutlich, dass die Nicht-EUMitglieder Island, Liechtenstein und Norwegen enger mit der Europäischen Union und dem acquis communautaire verwoben sind, als es auf den ersten Blick erscheint. Zum zweiten zeigt sich, dass auch der Arm des Europäischen koordinierenden Sozialrechts weiter – bis in den hohen Norden – reicht, als man denken würde.

Seiten 253 - 259

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2006.07.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7938
Ausgabe / Jahr: 7 / 2006
Veröffentlicht: 2006-07-01
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