Pflichten und Rechte im laufenden Arbeitsverhältnis
Schwerbehinderten Arbeitnehmern und Schwerbehinderten gleichgestellten Arbeitnehmern obliegen während der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten wie körperlich, seelisch und geistig uneingeschränkt leistungsfähigen Mitarbeitern. Das SGB IX trifft allerdings eine Reihe von Sonderregelungen u. a. zur Frage der Zulässigkeit von Mehrarbeit, zum Umfang des Urlaubsanspruchs, zur Arbeitsplatzgestaltung, zur beruflichen Fortbildung und zur Teilzeitbeschäftigung. Die Sonderregelungen tragen der besonderen Lebenssituation schwerbehinderter Beschäftigter Rechnung.
Seiten 39 - 54